Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Betroffene an einer Erkrankung leidet, die voranschreitend verläuft, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativpflegerische und -medizinische Versorgung notwendig ist oder von dem Betroffenen gewünscht wird. Eine auf Tagen, Wochen oder wenige Monate begrenzte Lebenserwartung sollte ärztlicherseits bescheinigt werden. Eine Krankenhausbehandlung erscheint in der Regel nicht mehr sinnvoll und die Angebote der ambulanten Versorgung sind ausgeschöpft oder übersteigen die Möglichkeiten der bisher Betreuenden. (Auszug aus dem Gesetzestext) Insbesondere folgende Krankheitsbilder kommen in Betracht:
Anmeldungen können aus dem Krankenhaus, von Zuhause oder aus dem Pflegeheim erfolgen. Für ein erstes Gespräch besuchen Sie uns. Das ist jederzeit ohne Terminabsprache möglich, auch an Wochenenden.